SVVK-ASIR Empfehlungen zum Ausschluss
(Ausschlussliste als Ultima Ratio)
Sofern der direkte Dialog mit einem als problematisch eingestuften Unternehmen zwar erfolgt, dieser aber keine Verbesserung bewirken konnte, wird das Unternehmen auf die Ausschlussliste des SVVK – ASIR gesetzt. Bei Rüstungsfirmen, die geächtete Waren produzieren, ist mit einem Gespräch keine Veränderung der Lage zu erreichen.
Die Liste wird laufend aktualisiert und den SVVK – ASIR-Mitgliedern im Sinne einer Empfehlung zur Verfügung gestellt. Der Entscheid über den Ausschluss eines Titels aus dem Portfolio verbleibt uneingeschränkt beim einzelnen Vereinsmitglied. Bei den Unternehmen aus dem Rüstungssektor handelt es sich um Firmen aus den USA, Indien, Israel, und Korea, deren Produkte gegen Schweizer Gesetze und international anerkannte Konventionen verstossen, namentlich die Ottawa und Oslo Konventionen sowie der Atomwaffensperrvertrag. Diese von der Schweiz ratifizierten Abkommen verbieten Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Vertrieb von Streumunition, Anti- Personenminen und Nuklearwaffen. In Zusammenarbeit mit externen Partnern wird die Liste der vom SVVK – ASIR zum Ausschluss empfohlenen Firmen laufend überprüft.